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Impressum

 

Nägele Touristik | Inhaber Thomas Nägele | Silcherstrasse 5, 72297 Seewald (Germany)

 

Telefon:  +49 (0)7447-291735  | Telefax:  +49 (0)32221387248

E-Mail:    info@naegele-touristik.de | Internet: www.naegele-touristik.de

 

Unternehmensform: Einzelunternehmen

 

USt-IDNr. nach § 27a UmStG: DE234671917 Finanzamt Freudenstadt

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Thomas Nägele

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Nägele Touristik

 

1.  Abschluss des Reisevertrages

1.1.  Mit der Buchung bietet der Kunde der Nägele Touristik | Silcherstr. 5 | D-72297 Seewald - im folgenden Veranstalter genannt - den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Vertrages sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise.

1.2.  Die Buchung muss telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg, wie E-Mail, erfolgen.

Bei elektronischer Buchung bestätigt der Veranstalter die Buchung auf elektronischem Weg. Mündlich erteilte Aufträge erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung und derer schriftlichen Annahme durch den Veranstalter ihre Wirksamkeit. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn dem Kunden die Einzelheiten der Reise wie Datum, Reservierung und Preis vom Veranstalter bestätigt werden.

1.3.  Handelt der anmeldende Kunde als Vertreter für andere, namentlich aufgeführte Teilnehmer, so ist er für deren Vertragsrechte und Vertragspflichten genauso verantwortlich wie für seine eigenen.  Der Vertreter versichert für die anderen Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt in deren Namen die Vertragsbedingungen an.

1.4.  Von den Reisebedingungen abweichende mündliche Zusagen sind nicht bindend. Die vom Kunden speziell geäusserte Wünsche müssen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil des Reisevertrages. 

 

2.  Bezahlung

Bei Buchung von Mehrtagesreisen Gruppenreisen und Reisen Von hier aus weg wird bis 10 Wochen vor Reiseantritt auf Vorabrechnung eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten gestellt. Der Zahlungseingang muss bis spätestens 60 Tage vor Reiseantritt beim Veranstalter erfolgen. Nach Beendigung der Reise erfolgt die Restzahlung nach Stellung der Endrechnung in Form einer Überweisung.

Bei Reisen Unterwegs mit Thomas erfolgt die Rechnungstellung bis 10 Wochen vor Reisebeginn. Zahlungseingang muss bis zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel erfolgen. 

Bei Buchungen von Tages- oder Halbtagestouren Region á la carte erfolgt die Bezahlung in bar bei Antritt der Tour an den Fahrer bzw. Guide vor Ort.

Das Honorar für Reiseleitungen wird in bar vor Ort gegen Quittung/Rechnung entrichtet oder nach vorheriger Vereinbarung nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt.

 

3.  Leistungsänderungen

Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen von Leistungen unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu informieren. Beispiel: Änderung des vorgesehenen Programms durch besondere Witterungsbedingungen o. ä.

 

4.  Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Stornierungskosten (Ausfallhaftung) / Umbuchungen

4.1.  Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter unter dessen Anschrift in Schriftform zu erklären.

4.2.  Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. An seine Stelle tritt eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit des jeweiligen Reisepreises.

4.3.  Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe  des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Diese Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Statt der nachgewiesenen Kosten gemäß Ziffer 4.2. kann der Veranstalter nachstehende pauschale Stornierungskosten (Ausfallhaftung) erheben.

 

Diese sind für Gruppenreisen wie nachstehend gültig (falls nicht anders schriftlich vereinbart):

Bis 8 Wochen (56 Tage) vor Reiseantritt kostenfreie Stornierung der Reise.

Ab 55 bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 % des vereinbarten Reisepreises.

Ab 44 bis 29 Tage vor Reiseantritt 30 % des vereinbarten Reisepreises.

Ab 28 bis 19 Tage vor Reiseantritt 45 % des vereinbarten Reisepreises.

Ab 18 bis 10 Tage vor Reiseantritt 60 % des vereinbarten Reisepreises.

Ab 09 bis 05 Tage vor Reiseantritt 75 % des vereinbarten Reisepreises.

Ab 04 bis 02 Tage vor Reiseantritt 85 % des vereinbarten Reisepreises.

Am Vortag der Reise bzw. bei Nichtantritt 90 % des vereinbarten Reisepreises.

Leistungen, welche nicht in Anspruch genommen werden, werden hierbei entsprechend berücksichtigt!

 

Gültig für Reiseleitungen und Region á la carte wie nachstehend:

Bis 14 Tage vor Antritt der Tour keine anfallenden Stornierungskosten.

Ab 13. Tag bis 07. Tag vor Antritt der Tour 50 %  des vereinbarten Preises.

Ab 06. Tag bis 01. Tag vor Antritt der Tour 75 %  des vereinbarten Preises.

Bei Nichtantritt der Tour 95 % des vereinbarten Preises.


Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis des Veranstalters gegen ein Entgelt möglich.

Das Umbuchungsentgelt richtet sich jeweils nach dem Umfang und dem damit verbundenen Mehraufwand. Umbuchungswünsche des Kunden nach dem Ablauf o. g. Fristen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß den Ziffern 4.2. und 4.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt werden.

 

5.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, welche ihm ordnungsgemäss angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

6.  Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer schriftlich oder mündlich erteilten Abmahnung durch den Veranstalter den Reiseablauf nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen aufrechnen lassen.

 

7.  Obliegenheiten des Kunden

7.1.  Mängelanzeige

Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde  Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Veranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

7.2.  Fristsetzung nach Kündigung

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels  der in § 615 c BGB bezeichneten Art,

nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit  kündigen, hat er dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dieses  gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, dem Veranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

 

8.  Haftungsbeschränkung

8.1.  Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.

8.2.  Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

3.8.  Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, welche als Fremdleistungen vermittelt werden.

 

9.  Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

9.1.  Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung von vereinbarten Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise diese schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter unter dessen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur  geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden war.

9.2.  Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis  651 f BGB verjähren in der Zeit von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die  Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

10.  Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Veranstalter im Ausland für die Haftung des Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

11.  Gerichtsstand

11.1.  Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

11.2.  Dies gilt nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes ergibt.

 

Veranstalter:

Nägele Touristik | Inh. Thomas Nägele | Silcherstrasse 5 | D-72297 Seewald

Telefon +49 (0)7447-291735 | info@naegele-touristik.de

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Geltungsbereich

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Betreiber dieser Website

Nägele Touristik | Inhaber Thomas Nägele | Silcherstrasse 5 | D-72297 Seewald

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Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles

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Abhängig von der Art der an uns übermittelten Informationen weisen wir darauf hin, daß wir bei einigen E-Mails bzw. per Post oder Telefax eingehenden Schriftstücken die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, hier auch als Speicherfristen bezeichnet, einhalten müssen. Diese Fristen sind u.a. in Paragraph 147 Abs. 1 und Abs. 3 AO, Paragraph 257 Abs. 1 HGB sowie anderen Regelwerken festgelegt und können im Einzelfall sechs bzw. zehn Jahre nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres betragen.
Falls Sie uns per E-Mail, Briefpost oder Telefax weitere persönliche Informationen zukommen ließen und deren Löschung wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir die entsprechenden Daten, falls vorhanden und falls diese unter keine der gesetzlich vorgegebenen Speicherfristen fallen, unmittelbar löschen können.

 

Bildernachweis

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